- Gleiche Fristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Berechnung Kündigungsfrist
Gleiche Fristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen gleich lang sein. Sind die Fristen im Arbeitsvertrag nicht gleich lang, gilt die längere Frist für beide Parteien.
Berechnung Kündigungsfrist
Die Berechnung der Kündigungsfrist resp. die Bestimmung des letzten Arbeitstages kann bisweilen Schwierigkeiten bereiten. Dies ist dann der Fall, wenn die Kündigungsfrist infolge Krankheit des Arbeitnehmers verlängert wird. Aktuell geht die Rechtsprechung davon aus, dass die Kündigungsfrist vom Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückgerechnet wird. Das ist relevant, wenn ein Arbeitsverhältnis beispielsweise auf einen Termin gekündigt wird, der die Kündigungsfrist überschreitet.
Beispiel:
Der Arbeitgeber kündigt das unterjährige Arbeitsverhältnis am 20.01.2010 auf den 30.06.2010. Beim unterjährigen Arbeitsverhältnis ist die Kündigungsfrist ein Monat, weshalb nach der Rechtsprechung die Kündigungsfrist erst am 01.06.2010 zu laufen beginnt.
Ist der Arbeitnehmer im Mai 2010 ein paar Tage krank, hat dies keinen Einfluss auf die Kündigungsfrist oder den Kündigungstermin. Anders verhält es sich jedoch, wenn der Arbeitnehmer im Juni 2010 krank wird. Hier verlängert sich die Kündigungsfrist um die Dauer der Krankheit, weshalb als neuer Termin für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses der 31.07.2010 gilt.