Sofern ein Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag gültig vereinbart wurde, tritt es mit Ablauf der Kündigungsfrist in Kraft.
Verstösst der Arbeitnehmer dagegen, hat er mit Schadenersatzansprüchen des Arbeitgebers zu Rechnen.
Konkurrenzverbot
» Informationen zum Konkurrenzverbot im Schweizer Arbeitsrecht