Grundsätzlich kann ein für eine bestimmte Dauer eingegangenes Arbeitsverhältnis nicht gekündigt werden.
- Eine Ausnahme bilden Arbeitsverhältnisse, die für eine Dauer von mehr als 10 Jahren abgeschlossen wurden. In diesen Fällen ist eine Kündigung nach Ablauf von 10 Jahren mit einer Frist von sechs Monaten möglich.
Liegen wichtige Gründe vor, kann ein befristetes Arbeitsverhältnis auch vor Ablauf der Vertragsdauer fristlos gekündigt werden.